Ratgeber

    Für Kandidat:innen · Kündigung Steuerkanzlei

    Kündigung in der Steuerkanzlei: So gehst du richtig vor

    Wie kündigst du als Steuerfachangestellte korrekt? Fristen, Formvorschriften und wie du den Übergang zum neuen Arbeitgeber professionell gestaltest.

    Wenn du überlegst, deine Position in einer Steuerkanzlei aufzugeben, ist die professionelle und rechtlich korrekte Durchführung der **Kündigung in der Steuerkanzlei** entscheidend. Dieser Schritt kann Türen für neue Karrieremöglichkeiten öffnen, sollte aber sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Ein reibungsloser Übergang schützt nicht nur dein berufliches Ansehen, sondern kann auch den Abschied aus der bisherigen Kanzlei positiv gestalten. Dieser Ratgeber führt dich durch die wichtigsten Aspekte, die du bei deiner Kündigung beachten solltest.

    Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen

    Die wohl wesentlichste Information vor einer Kündigung sind die geltenden Fristen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, können aber durch deinen Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag modifiziert werden. Für Arbeitnehmer gilt nach § 622 Abs. 1 BGB eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist ist die absolute Untergrenze. Es ist jedoch üblich, dass Arbeitsverträge, insbesondere in Steuerkanzleien, längere Kündigungsfristen vorsehen, oft zwei oder drei Monate, manchmal auch länger. Prüfe daher unbedingt deinen Arbeitsvertrag sorgfältig. Bei der Berechnung der Frist ist zu beachten, dass der Tag, an dem du die Kündigung aussprichst und sie dem Arbeitgeber zugeht, nicht mitgezählt wird. Die Frist beginnt am Folgetag. Wenn die Frist zum Beispiel zum Monatsende endet, muss die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag des Vormonats zugehen. Beachte auch, dass in der Probezeit oft verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag gelten.

    Formvorschriften: Schriftform, Eigenhändigkeit, Zustellung

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform (§ 623 BGB). Das bedeutet, sie muss eigenhändig von dir unterschrieben werden. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder gar mündlich ist rechtlich unwirksam. Es ist ratsam, die Kündigung auf einem physischen Dokument zu verfassen, auszudrucken und persönlich zu unterschreiben. Das Dokument muss den Kündigungswillen klar zum Ausdruck bringen und idealerweise das Enddatum des Arbeitsverhältnisses benennen. Auch die Zustellung der Kündigung ist von entscheidender Bedeutung. Sie muss dem Kanzleiinhaber oder einer bevollmächtigten Person nachweislich zugehen. Am sichersten ist die persönliche Übergabe vor Zeugen, die die Übergabe bestätigen können. Eine Bestätigung der Kündigung durch Unterschrift des Empfängers auf einer Kopie ist ebenfalls sinnvoll. Alternativ kannst du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Hebe den Rückschein und eine Kopie der Kündigung gut auf. Der Zeitpunkt des Zugangs ist maßgeblich für die Fristberechnung, nicht der Poststempel.

    Der richtige Zeitpunkt für die Kündigung

    Die Wahl des richtigen Zeitpunkts für die Kündigung ist strategisch wichtig. Idealerweise sprichst du die Kündigung erst aus, wenn du bereits ein neues Stellenangebot unterschrieben hast. Dies gibt dir Sicherheit und vermeidet unnötigen Druck. Bedenke, dass der Prozess von Bewerbung bis Vertragsunterzeichnung einige Wochen oder Monate dauern kann. Es ist auch ratsam, die Kündigung nicht kurz vor wichtigen Fristen oder der Abgabe großer Projekte in der Kanzlei einzureichen, sofern es dir möglich ist, dies zu steuern. Dies zeigt Respekt gegenüber der Kanzlei und deinen Kolleg:innen und erleichtert oft einen positiven Übergang. Vermeide die Kündigung, wenn du gerade erst eine Gehaltserhöhung oder eine Beförderung erhalten hast, es sei denn, die Gründe für deinen Wechsel sind unumstößlich. Ein guter Zeitpunkt ist, wenn die Kanzlei tendenziell weniger unter Termindruck steht, beispielsweise nach dem Ende der Haupt-Erklärungsfristen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist dabei stets das A und O.

    Wie du das Gespräch mit dem Kanzleiinhaber führst

    Das persönliche Gespräch mit dem Kanzleiinhaber ist ein entscheidender Moment. Bereite dich darauf vor. Wähle einen ruhigen Zeitpunkt und bitte um ein vertrauliches Gespräch. Beginne damit, deinen Entschluss zu äußern und die Kündigung schriftlich zu überreichen. Sei professionell, ehrlich aber auch diplomatisch. Es ist in der Regel nicht notwendig, alle Gründe für deinen Weggang detailliert offenzulegen, insbesondere wenn diese kritischer Natur sind. Fokussiere dich auf positive Aspekte wie neue berufliche Herausforderungen oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die du woanders siehst. Vermeide es, Kritik an der alten Kanzlei, Kolleg:innen oder dem Kanzleiinhaber zu äußern. Bleibe sachlich und gelassen, auch wenn Emotionen im Spiel sein könnten. Biete an, einen reibungslosen Übergabeprozess zu unterstützen, um einen positiven letzten Eindruck zu hinterlassen. Dein Ziel ist es, in gutem Einvernehmen auseinanderzugehen.

    Was du zu Resturlaub, Überstunden und Arbeitszeugnis beachten musst

    Dein Anspruch auf Resturlaub muss bei der Kündigung beachtet werden. Grundsätzlich hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr. Wenn du beispielsweise zum 30. Juni kündigst, stünden dir die Hälfte deines Jahresurlaubs zu. Kann der Resturlaub nicht mehr genommen werden, muss er dir in der Regel ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Kläre die Modalitäten frühzeitig. Überstunden sollten vor dem Austritt geklärt werden. Prüfe deinen Arbeitsvertrag, ob Überstunden abgegolten oder in Freizeit ausgeglichen werden. Dokumentiere deine Überstunden sorgfältig und fordere gegebenenfalls ihre Auszahlung oder den Freizeitausgleich ein. Auch hier gilt: Die regionalen und branchenabhängigen Gepflogenheiten, insbesondere im Bereich der Steuerberatung, können variieren, daher ist eine genaue Prüfung deines Vertrags unerlässlich. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 630 BGB, § 109 GewO). Dieses sollte wohlwollend formuliert sein und deine Leistungen und dein Verhalten umfassend und wahrheitsgemäß beurteilen. Es ist ratsam, dass du dich aktiv um dein Zeugnis kümmerst und gegebenenfalls einen Entwurf einreichst oder Korrekturvorschläge machst. Ein gutes Arbeitszeugnis ist eine wichtige Visitenkarte für deine weitere Karriere.

    Wie du den Übergang professionell gestaltest

    Ein professioneller Übergang ist für beide Seiten von Vorteil. Biete an, Kolleg:innen in deine Aufgaben einzuarbeiten und offene Projekte so gut es geht abzuschließen oder zu dokumentieren. Erstelle eine detaillierte Übergabeliste deiner Aufgaben, Projekte und relevanten Kontakte. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein und Professionalität. Dies gilt besonders, wenn deine **Kündigung in der Steuerkanzlei** unerwartet kommt. Vermeide es, wichtige Kanzleiinformationen mitzunehmen oder vertrauliche Daten zu speichern. Halte dich an die vereinbarten Regeln und Pflichten bis zum letzten Arbeitstag. Auch nach dem Ausscheiden pflege dein berufliches Netzwerk. Die Kanzleiwelt ist klein, insbesondere im Bereich Steuer und Recht. Ein positiver letzter Eindruck kann dir in der Zukunft Türen öffnen und einen guten Ruf sichern. Denke daran, dass du möglicherweise später wieder mit ehemaligen Kolleg:innen oder Mandanten in Kontakt kommst. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gut vorbereitete und professionell durchgeführte Kündigung deiner Position in der Steuerkanzlei der Grundstein für einen erfolgreichen nächsten Karriereschritt ist. Nimm dir die Zeit, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen, um rechtlich und persönlich auf der sicheren Seite zu sein.

    Vor dem Wechsel den nächsten Schritt sichern – wir begleiten dich diskret.

    Vertraulich austauschen