Für Kandidat:innen · Reform Steuerberaterprüfung
Reform der Steuerberaterprüfung: Was sich ändern soll
Der Referentenentwurf des BMF sieht das Ende des Fakultätsvorbehalts und unbegrenzte Wiederholungsversuche vor. Was das für angehende Steuerberater:innen bedeutet.
Das Bundesfinanzministerium hat im August 2026 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Für alle, die das Examen planen oder bereits Versuche hinter sich haben, sind die Vorschläge relevant. Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht.
Die zwei zentralen Punkte
Aufhebung des Fakultätsvorbehalts
Bislang berechtigt nur ein Hochschulabschluss bestimmter Fachrichtungen – im Wesentlichen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften – zur Zulassung. Der Entwurf sieht vor, diesen sogenannten Fakultätsvorbehalt aufzuheben. Damit würde grundsätzlich jeder Hochschulabschluss als Zugangsvoraussetzung genügen, die geforderte Praxiszeit bleibt davon unberührt.
Für die Praxis heißt das: Absolvent:innen aus Fachrichtungen, die bisher außen vor waren, könnten den Weg über die vorgeschriebene Berufspraxis gehen. Für Quereinsteiger:innen ist das die vermutlich wichtigste Änderung – ergänzend dazu der Beitrag Quereinstieg in die Steuerkanzlei.
Wegfall der Begrenzung auf zwei Wiederholungsversuche
Heute ist die Prüfung nach zwei erfolglosen Wiederholungen endgültig nicht bestanden. Der Entwurf sieht vor, diese Begrenzung ersatzlos aufzuheben. Berichten zufolge soll das bereits für die Prüfungskampagne 2027 greifen – auch für Bewerber:innen, die ihre beiden Versuche bereits ausgeschöpft haben. Für die Betroffenen wäre das eine grundlegend neue Situation.
Weitere vorgesehene Änderungen
- Ausdrückliche Einordnung der Prüfung als Staatsprüfung.
- Flexiblere Besetzung der Prüfungsausschüsse und erleichterte länderübergreifende Prüfverbünde.
- Eine erweiterte Verordnungsermächtigung für das Bundesfinanzministerium – Grundlage für weitere Schritte wie eine zeitliche Streckung der Prüfung oder das schrittweise Ablegen einzelner Klausuren.
Gerade der letzte Punkt könnte langfristig der wirksamste sein: Wer Klausuren einzeln ablegen und anrechnen lassen kann, muss nicht mehr ein komplettes Jahr auf eine einzige Prüfungswoche ausrichten. Konkret ausgestaltet ist das im Entwurf allerdings noch nicht.
Was das für Ihre Planung bedeutet
- Nicht auf das Gesetz warten. Ein Referentenentwurf ist der Anfang des Verfahrens. Wer die Zulassungsvoraussetzungen heute erfüllt, sollte planmäßig vorgehen.
- Praxiszeit sichern. An der geforderten Berufspraxis ändert der Entwurf nichts. Sie bleibt die eigentliche Hürde – und sie will in der richtigen Kanzlei verbracht sein.
- Unterstützung zum Thema machen. Freistellung für die Vorbereitung, Kostenübernahme für Lehrgänge, Rücksicht in der Examensphase: Diese Punkte gehören ins Bewerbungsgespräch und in den Vertrag, nicht in eine mündliche Zusage.
- Bei ausgeschöpften Versuchen den Verfahrensstand verfolgen. Sollte die Neuregelung wie berichtet ab der Kampagne 2027 greifen, wäre eine erneute Zulassung möglich.
Der Weg dorthin
Für Steuerfachangestellte führt der übliche Weg über die Praxisjahre oder über den Steuerfachwirt. Beides beschreiben wir ausführlich in Vom Steuerfachangestellten zum Steuerberater und Steuerfachwirt werden. Was der Abschluss beim Gehalt bewirkt, zeigt der Gehaltsrechner im Vergleich der Rollen.
Stand dieses Beitrags: September 2026, Grundlage ist der Referentenentwurf des BMF vom 13. August 2026. Wir aktualisieren den Text, sobald das Gesetzgebungsverfahren weiter fortgeschritten ist.
Sie planen das Examen und suchen eine Kanzlei, die Sie dabei wirklich unterstützt? Wir kennen diese Kanzleien.
In 30 Sekunden Kontakt aufnehmen
E-Mail oder Telefonnummer genügt – kein Lebenslauf, kein Anschreiben. Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für die Rückmeldung zu dieser Anfrage. Keine Weitergabe an Dritte, jederzeit widerrufbar – Details in der Datenschutzerklärung.
